Das Konsumcannabisgesetz (CanG) im Überblick
Seit April 2024 ist der private Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland unter Einhaltung klarer Regeln straffrei. Damit Sie Ihren Homegrow ohne rechtliche Sorgen genießen können, sollten Sie die folgenden Eckpunkte kennen:
1. Die 3-Pflanzen-Regel
Jede volljährige Person (ab 18 Jahren), die seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, darf bis zu drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig besitzen. Diese Grenze gilt pro Person. In einem Mehrpersonenhaushalt darf jeder Erwachsene seine eigenen drei Pflanzen ziehen.
2. Besitzmengen und Ernte
Am Ort des dauerhaften Aufenthalts (Wohnsitz) ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Wichtig: Die Ernte von drei Pflanzen kann diesen Wert schnell überschreiten. Alles, was über die erlaubte Menge hinausgeht, muss rechtlich gesehen vernichtet werden.
3. Sicherung gegen Zugriff (Jugendschutz)
Dies ist einer der wichtigsten Punkte: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Cannabispflanzen sowie geerntetes Cannabis vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Dies kann durch abschließbare Schränke, Growboxen oder separate, gesicherte Räume geschehen.
4. Der legale Bezug von Samen
Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich den Bezug von Cannabissamen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus. Der Versand durch renommierte Samenbanken aus Ländern wie den Niederlanden oder Spanien ist somit legal und sicher.
5. Weitergabeverbot
Das selbst angebaute Cannabis ist ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt. Die Weitergabe oder der Verkauf an Dritte (auch unentgeltlich an Freunde) ist streng untersagt und strafbar.